Beratungsangebote und Hinweise für Eltern und Lehrkräfte
Psychische Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter, vor allem depressive Symptome und Angststörungen, haben in den letzten Jahren zugenommen. Falls Sie besorgt sind, dass Ihr Kind davon betroffen ist, können Sie sich an folgende Ansprechpartner wenden:
Schulpsychologische Beratung - für Eltern
Sie wollen ein Kind /einen Jugendlichen beim Schulpsychologischen Dienst anmelden?
Eine Anmeldung zur schulpsychologischen Beratung für Ihr Kind ist nur durch Sie als Sorge- und Erziehungsberechtigte möglich. Um einen Termin zu vereinbaren, nutzen Sie bitte die unten angegebene Telefonsprechzeit. Die zuständige Schulpsychologin wird versuchen, Ihnen so schnell wie möglich Beratung anzubieten. Benötigen Sie bis zu einem bestimmten Zeitpunkt Beratungsergebnisse, sollten Sie sich so bald wie möglich anmelden, da Sie eventuell mit Wartezeiten rechnen müssen. In der Regel werden ca. 3-6 Termine an der Beratungsstelle mit Ihnen vereinbart – je nach Ihrem Beratungsanliegen. Nach Klärung der Fragestellung versuchen wir mit Hilfe von
- Gesprächen (mit Ihnen und Ihrem Kind)
- Testverfahren
- Fragebögen
- und Beobachtungen
Ihre Ausgangsfrage bestmöglich zu beantworten und mit Ihnen gemeinsam weitere und hilfreiche Schritte zu planen. Längerfristige psychotherapeutische Begleitung kann im Rahmen des Schulpsychologischen Dienstes zwar nicht angeboten, aber vermittelt werden. Falls bereits Testverfahren oder fachärztliche Gutachten vorliegen und eine Schulbescheinigung benötigt wird, bitten wir Sie, alle Unterlagen zur ersten Beratung mitzubringen.
Als Schulpsychologen sind wir an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden und sind deshalb unabhängige Berater der von uns betreuten Personen. Nur mit Ihrem Einverständnis wird mit der Schule oder anderen Beratungseinrichtungen Kontakt aufgenommen.
Die schulpsychologische Beratung ist darüber hinaus für Sie als Eltern ein freiwilliges, neutrales und kostenfreies Serviceangebot.
Staatliche Schulpsychologin: Sofie Nusko
Kontakt: LINK klicken ↵
Schulpsychologische Beratung - für Lehrkräfte
Den Auftrag zu einer psychologischen Abklärung für eine/n Schüler/-in können nur Erziehungsberechtigte geben. Aus diesem Grund können sie als Lehrkraft leider keine direkten Anmeldungen von Schülern/-innen tätigen. Bitte informieren Sie in solchen Fällen die Erziehungsberechtigten über unsere Stelle und geben Sie diesen unsere Rufnummer und Sprechzeiten weiter. Für die weitere Bearbeitung wäre es sehr hilfreich, wenn Sie wichtige Daten, die Zeugnisse der letzten Jahre, sowie Ihre persönliche Einschätzung der Problemlage in einem Brief an mich beilegen. Wenn Sie Ihre Privatnummer angeben, rufen wir Sie (nach Schweigepflichtentbindung) gerne zurück, um Sie über Ergebnisse zu informieren oder um weitere Schritte mit Ihnen zu planen.
Sollten Sie die Eltern nicht dazu bewegen können, mit mir zusammenzuarbeiten, so können wir in Gesprächen gemeinsam Wege zur Problembewältigung besprechen.
Die schulpsychologische Beratung ist darüber hinaus aber auch für Sie als Lehrkraft ein kostenfreies, neutrales und an die gesetzliche Schweigepflicht gebundenes Beratungsangebot. Unabhängig davon, ob Sie eine fachliche Auskunft benötigen, ob es sich um die Vorbereitung auf ein schwieriges Elterngespräch handelt, Sie sich um Disziplin oder den sozialen Umgangston in Ihrer Klasse Gedanken machen, Konflikte im Kollegium bestehen, berufliche Entscheidungen anstehen usw., stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Weitere Angebote für Sie:
- Begleitung von Schulen in Krisen z.B. nach unerwarteten Unglücks- oder Todesfällen oder schweren Krankheiten
- Fortbildungen und SchiLF-Angebote zu pädagogisch/psychologischen Themen: u.a. Legasthenie, Dyskalkulie, Wie lernen Kinder? Gespräche mit Eltern & Co führen, Mobbing, Wie bleibe ich gesund im Lehrerberuf? Verhalten in Krisensituationen …
Staatliche Schulpsychologin: Sofie Nusko
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Angebot
Supervision für Lehrkräfte und Schulleiter/innen
Die tiefgreifenden gesellschaftlichen Veränderungen in der Lebens- und Berufswelt machen auch vor unseren Schultoren nicht halt! Mehr noch, sind doch die Anforderungen an uns Lehrkräfte vielfältiger, dynamischer und mit größeren Erwartungen verbunden als früher.
Supervision gilt heute als ein bewährtes Instrument, um den wachsenden und sich rasch verändernden beruflichen Alltagsanforderungen professionell begegnen zu können.
Was ist Supervision und was kann sie leisten?
Supervision ist eine berufsbezogene Form der Beratung, die unter fachlicher Leitung stattfindet. Das Ziel dieser Arbeitsweise liegt darin, das eigene berufliche Handeln zu reflektieren und gegebenenfalls zu optimieren.
In den Sitzungen werden Situationen aus dem Schulalltag zur Sprache gebracht, aus verschiedenen Perspektiven betrachtet, reflektiert und gemeinsam nach praktikablen Lösungen gesucht. (Mögliche Themen könnten z.B. sein: Umgang mit schwierigen Schülern, belastende Elterngespräche, Disziplin in der Klasse, konfliktreiche Situationen an der Schule, Verbesserung der Zusammenarbeit im Kollegium, Umgang mit der eigenen Arbeitszeit, schulisch bedingter Stress …usw.).
Supervision will Reflexionsprozesse initiieren, die es den Teilnehmern ermöglicht, in neuer Weise handlungsfähig zu werden und die eigene berufliche Rolle selbstbestimmt und selbstwirksam für sich zu gestalten. Ziel ist die Steigerung der Berufszufriedenheit und die Befähigung, die ständig wachsenden Anforderungen dauerhaft und gesund bewältigen zu können.
Das zusätzliche Angebot für Schulleiter/innen umfasst sowohl Konfliktcoaching bei Konflikten und Krisen aller Art sowie Newcomer-Coaching, d.h. die Beratung von Führungskräften, die ihre Position gerade erst übernommen haben.
In welchen Formen ist Supervision möglich?
Supervision und Coaching werden als Einzel-, Gruppensupervision und Teamsupervision angeboten. Das bedeutet, es können Einzelgespräche stattfinden, eine Gruppe von Teilnehmern verschiedener Schulen arbeitet zusammen oder ein gesamtes Kollegium bzw. ein Teil davon arbeitet gemeinsam. Die Treffen finden in Absprache mit den Teilnehmer/innen alle 4-6 Wochen statt. Das Supervisionsangebot des Schulpsychologischen Dienstes im Landkreis Traunstein ist für Sie kostenfrei.
Zwei wesentliche Anmerkungen
- Für Supervisionssitzungen gilt die Schweigepflicht: Alle Informationen, die
innerhalb einer Sitzung geäußert werden, werden sowohl von der
Supervisorin als auch von den Teilnehmer/innen vertraulich behandelt.
- Supervision ist nicht Psychotherapie!
Kontakt:
Susanne Lenger (Supervisorin BDP) Susanne Pleyer (Supervisorin BDP)
Tel.: 0861/ 58345 Tel.: 0861/ 58457
Zu konkreten Angeboten können Sie sich auch über Fibs informieren!